Studien & Gutachten

Basler Initiativen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Kurzbeurteilung der Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht

Publiziert am 26.05.2016

Im Auftrag des Schweizerischen Gehörlosenbundes SGB-FSS beurteilte das SKMR in einem Kurzgutachten Vorschläge für geplante Verfassungsinitiativen, mit welchen die Kantonsverfassungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft mit einem Artikel zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ergänzt werden sollen. Unter anderem geht es dabei um die Frage, ob ein expliziter Verweis auf die Gebärdensprache und Kultur der Gehörlosen in einer Kantonsverfassung zulässig sei. Der Vorschlag, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität haben, einschliesslich der Gebärdensprache und der Kultur der Gehörlosen, inkorporiert Art. 30 Abs. 4 Behindertenrechtskonvention (BRK) in die Basler Kantonsverfassungen. Er stellt keine verbotene Privilegierung dar, weil der Verweis auf die Gehörlosen nicht abschliessend ist. Zudem hat die Staatengemeinschaft in einer die Schweiz bindenden Form Gebärdensprache und Kultur der Gehörlosen in der BRK bereits ausdrücklich anerkannt. Auch eine Verfassungsnorm, welche Kanton und Gemeinden anhält, die volle und wirksame Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu fördern, wäre zulässig und würde nicht gegen übergeordnetes Recht verstossen.

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