Jahresberichte

Jahresbericht 2019

Kinderrechte, vergangenes Unrecht – und Verlängerung für das SKMR

Publiziert am 30.04.2020

Verlängerung für das SKMR

Das SKMR geht in die Verlängerung! Am 13. Dezember 2019 hat der Bundesrat die Errichtung einer unabhängigen Nationalen Menschenrechtsinstitution beschlossen. Das SKMR möchte einen nahtlosen Übergang zur NMRI sicherstellen und wird seine Tätigkeiten deshalb bis Ende 2022 fortsetzen. Es nutzt diese Phase, um alle laufenden Projekte abzuschliessen und im Hinblick auf den Übergang neue Akzente zu setzen.

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Kinderrechte: vom Schutzgedanken zum Rechteansatz

Das SKMR befasst sich seit seiner Gründung mit den Kinderrechten. In dieser Zeit hat die Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention in der Schweiz grosse Fortschritte gemacht. Kinder werden jedoch oft immer noch nicht als Träger und Trägerinnen von Rechten wahrgenommen. Im Jahresbericht wirft das SKMR einen Blick zurück und diskutiert die Entwicklungen mit einem Kinderanwalt und einer Vertreterin eines kantonalen Jugendparlamentes.

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Vergangenes Unrecht: Erkenntnisse für die Prävention

Im 20. Jahrhundert wurden in der Schweiz zahlreiche Menschen Opfer von administrativer Versorgung und anderen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Bezüglich dieser Menschenrechtsverletzungen ist ein Aufarbeitungsprozess in Gang gekommen.

Doch wie sieht es in der Gegenwart aus? Ein Blick auf aktuelle Entwicklungen in der Sozialpolitik zeigt: Auch heute gibt es Bestrebungen, die Grund- und Menschenrechte von verletzlichen Personengruppen wie z.B. Armutsbetroffenen einzuschränken.

Zum Artikel "Vergangenes Unrecht"

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