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Parlament beschliesst Schaffung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution

Publiziert am 28.09.2021

Das SKMR begrüsst den deutlichen Entscheid des Nationalrats

Der Nationalrat hat am 14. September mit 136 zu 52 Stimmen der Gesetzesvorlage für eine Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) deutlich zugestimmt. Diese klare Zusage des Nationalrats, der damit dem Ständerat folgt, ist erfreulich, nachdem sich die Schaffung der NMRI lange verzögert hatte.

Die NMRI ist die Nachfolgeinstitution des SKMR, das Ende 2022 seine Türen schliesst. Die neue Institution wird u.a. Behörden und die Öffentlichkeit zum Thema Menschenrechte informieren und sensibilisieren sowie die Entwicklung und Einhaltung der Menschenrechte in der Schweiz untersuchen und dokumentieren.

Offene Fragen zur Unabhängigkeit und Finanzierung

Das Augenmerk liegt nun auf der Konstituierung der NMRI. Noch ist unklar, wie die Unabhängigkeit der neuen Institution gegenüber allen staatlichen Akteur*innen gewährleistet wird, damit sie den Pariser Prinzipien genügt.

Ebenfalls kritisch zu beurteilen sind die angedachten finanziellen Ressourcen. Wiederholt hat das SKMR darauf hingewiesen, dass seine jährliche Grundfinanzierung nicht den tatsächlich anfallenden Aufwand deckt. Der Direktor des SKMR, Jörg Künzli, sagt: "Das Aufgaben­spektrum und die Erwartungen an die NMRI sind viel grösser als an das SKMR." Deswegen sei die Budgetierung nochmals zu überdenken. "Die NMRI kann nur dann wirksam und unabhängig arbeiten, wenn ihr genügend Ressourcen zur Verfügung stehen."

Das SKMR wird im Rahmen seiner Möglichkeiten und Laufdauer den Prozess zur Konstituierung der NMRI bestmöglich unterstützen.

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