Artikel

Europarat empfiehlt Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre

Abstract

Autorin: Andrea Egbuna-Joss

Publiziert am 06.07.2011

Bedeutung für die Praxis:

  • Zur Information

Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat in einer Resolution vom 23. Juni 2011 die 47 Mitgliedstaaten aufgefordert, die Möglichkeit einer Senkung des Stimm- und Wahlrechts auf 16 Jahre zu prüfen.

Während der Debatte wurde mehrfach hervorgehoben, dass die Senkung des Stimm- und Wahlrechts auf 16 Jahre kein Ziel an sich sei, sondern dass es vielmehr um grundsätzliche demokratische Überlegungen in einer immer älter werdenden Gesellschaft und um die Beteiligung junger Leute am politischen Entscheidungsprozess gehe. Es scheine widersprüchlich, dass 16-Jährige nicht an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen dürften, obwohl sie in vielen Mitgliedstaaten alt genug seien, um strafrechtlich verfolgt zu werden, zu arbeiten, zu heiraten, Kinder zu kriegen und in der Armee zu dienen und sie teilweise bereits Steuern zahlen müssten. Von einer Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters erhoffen sich die meisten Abgeordneten ein grösseres Interesse junger Leute an und eine grössere Beteiligung in der Politik. Für das Stimm-und Wahlrechtsalter 16 spreche die Tatsache, dass die obligatorische Schulzeit in den meisten Mitgliedstaaten zu diesem Zeitpunkt ende.

Über eine Senkung entscheiden die Mitgliedstaaten des Europarates selbstverständlich autonom, und so ruft die Parlamentarischen Versammlung in der Resolution die Staaten lediglich formell dazu auf, die nötigen Rahmenbedingungen für die Beteiligung junger Menschen am gesellschaftlichen Leben zu schaffen und die Möglichkeit einer Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre zu untersuchen. Die Versammlung hofft, dass die Resolution dazu beiträgt, die Debatte um das Stimmrechtsalter in den europäischen Staaten anzuregen und zu unterstützen.

In der Schweiz liegt das Stimm-und Wahlrechtsalter auf nationaler Ebene bei 18 Jahren (Art. 136 BV). Einzig im Kanton Glarus können bereits 16- und 17-Jährige auf Gemeinde- und Kantonsebene abstimmen und wählen. In weiteren Kantonen (Basel-Stadt, Bern und Uri) sind entsprechende Vorstösse bisher gescheitert.

^ Zurück zum Seitenanfang