Artikel
Ein verbesserter Schutz für zugewanderte und religiöse Minderheiten
UPR-Empfehlungen zu einer Verstärkung der Integrationspolitik
Abstract
Autorinnen: Eva Maria Belser, Andrea Egbuna-Joss
Bedeutung für die Praxis:
- Eine beträchtliche Zahl von Empfehlungen an die Schweiz betrifft den Schutz ethnischer, sprachlicher und religiöser Minderheiten sowie von Migrantinnen und Migranten.
- Die internationale Gemeinschaft scheint in diesem Bereich besonderen Wert darauf zu legen, dass die Schweiz ihre Anstrengungen verstärkt und entschiedene und koordinierte Integrationsmassnahmen ergreift.
- Von den vorerst noch offen gelassenen Empfehlungen 123.40, 123.41, 123.42, 123.62 und 123.63 hat der Bundesrat am 27. Februar die folgenden Empfehlungen akzeptiert: 123.40, 123.42, 123.62 und 123.63. Die Empfehlung 123.41 hat er abgelehnt.
Massnahmen auch zum Schutz „neuer“ Minderheiten
Die Empfehlungen im Bereich des Minderheitenschutzes machen deutlich, dass es den Staaten im Rahmen des UNO-Menschenrechtsrates nicht nur um jene Minderheiten geht, welche die Schweiz bisher im Rahmen der einschlägigen Abkommen des Europarates als nationale Minderheiten anerkannt hat (dies sind neben den traditionellen sprachlichen Minderheiten die schweizerischen Bevölkerungsgruppen der Jenischen und der jüdischen Gemeinschaft). Die Empfehlungen geben vielmehr der Erwartung Ausdruck, dass die Schweiz auch ausländische und neue Minderheiten als schützenswerte Gruppen anerkennt und ihre Anstrengungen im Interesse eines friedlichen und toleranten Zusammenlebens umfassender ausgestaltet und verstärkt.
Die Empfehlungen des UNO-Menschenrechtsrats unterscheiden sich denn auch in zweierlei Hinsicht von den Erwartungen, die im Rahmen des Europarats an die Schweiz herangetragen werden: Zum einen sollen alle Minderheiten von den Massnahmen profitieren, insbesondere auch ausländische Bevölkerungsgruppen und zugewanderte religiöse Minderheiten (wie etwa die islamische Glaubensgemeinschaft). Zum andern wird von der Schweiz erwartet, dass sie sich nicht mit der rechtlichen Gleichstellung aller Personen zufrieden gibt (Empfehlung 123.63), sondern auf allen staatlichen Ebenen zusätzliche Massnahmen ergreift, um das gegenseitige Verständnis zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu verbessern, gezielter gegen Vorurteile und Stereotypen vorzugehen und Toleranz nicht nur zu fordern, sondern durch konkrete und koordinierte Massnahmen zu fördern (Empfehlungen 122.14, 122.15, 122.17, 123.40, 123.41, 123.42, 123.62).
Ganz offensichtlich erwartet der UNO-Menschenrechtsrat von der Schweiz, dass sie den Tendenzen des Ausschlusses und der gesellschaftlichen Benachteiligung bestimmter Gruppen mit grösserer Entschiedenheit entgegentritt. Da diese Erwartungen nicht nur breit abgestützt sind, sondern auch im Einklang mit den Vorgaben der schweizerischen Verfassung und mit zahlreichen bereits ergriffenen Massnahmen liegen, hat die Schweiz gut daran getan, mit Ausnahme einer Empfehlung die noch offenen Empfehlungen anzunehmen. Und selbst die abgelehnte Empfehlung 123.42 wurde nicht aus inhaltlichen sondern aus strukturellen Gründen zurückgewiesen.
Weiterführende Links und Dokumente:
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UPR Empfehlungen 2012 an die Schweiz (PDF, 10 S.)
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Stellungnahme der Schweiz zu den offenen UPR Empfehlungen - 27.02.2013 (PDF, 18 S.)
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Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 5. November 1992
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Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995