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Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Errichtung einer unabhängigen Nationalen Menschenrechtsinstitution

Das SKMR begrüsst die Eckwerte, erachtet aber die Finanzierung als ungenügend

Publiziert am 13.12.2019

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Botschaft zur Errichtung einer Nationalen Menschenrechtsinstitution verabschiedet. Die Botschaft sieht eine Institution in Form eines unabhängigen Vereins vor, der mit einer freien Grundfinanzierung von jährlich 1 Mio. CHF durch den Bund finanziert wird.

Der Direktor des SKMR, Jörg Künzli, begrüsst die Eckwerte des in der Botschaft präsentierten Modells für eine Nationale Menschenrechtsinstitution. "Eine wirksame Nationale Menschenrechtsinstitution braucht eine eigene Rechtspersönlichkeit, und sie muss unabhängig sein vom Bund, von den Kantonen und auch von den Universitäten. Diese Voraussetzungen erfüllt das Modell des Bundes."

Im Einzelnen müsse die Botschaft noch vertieft analysiert werden. "Es ist auf jeden Fall erfreulich, dass nun ein Modell vorliegt, das das Potenzial hat, den internationalen Vorgaben, d.h. den Pariser Prinzipien, zu genügen", so Jörg Künzli. Entscheidend sei, dass die Institution auch mit ausreichenden finanziellen Ressourcen ausgestattet werde. Nur so könne sie ihre im Gesetz vorgesehenen Aufgaben kompetent und unabhängig wahrnehmen. Das veranschlagte Budget von 1 Mio. CHF werde dafür aber nicht genügen.

Das SKMR wird die Botschaft nun analysieren und gestützt darauf prüfen, wie es den nahtlosen Übergang zur Nachfolgeinstitution unterstützen kann.

Für Auskünfte oder Interviewanfragen stehen Jörg Künzli, Direktor des SKMR (Tel. 031 631 48 21), und Evelyne Sturm, Geschäftsführerin des SKMR (Tel. 031 631 86 55), heute Freitag, 13. Dezember, zwischen 15.00 und 16.00 Uhr zur Verfügung.

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