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Allgemeines zu Nationalen Menschenrechtsinstitutionen
Idee und Geschichte
Das Konzept der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) wurde erstmals an der Weltkonferenz über Menschenrechte von 1993 in Wien lanciert. Die gemeinsame Schlusserklärung forderte alle Staaten auf, zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte im eigenen Land eine unabhängige NMRI einzurichten.
Diese Institutionen sollen dabei helfen, die internationalen Menschenrechte innerhalb der einzelnen Staaten effizient und angemessen umzusetzen. Die NMRI sind – je nach Bedürfnis des jeweiligen Landes – üblicherweise in den Bereichen Information, Forschung, Monitoring, Politikberatung, Menschenrechtsbildung und teilweise auch als Anlaufstelle für Beschwerden tätig. Sie nehmen eine vermittelnde Funktion zwischen Behörden, Politik und Zivilgesellschaft sowie zwischen nationaler und internationaler Politik ein.
Pariser Prinzipien
Mit der Resolution A/RES/48/121 bestätigte die UNO-Generalversammlung im selben Jahr 1993 die Ergebnisse der Wiener Weltkonferenz. Der Anhang dieser Resolution hält die Leitlinien für die Ausgestaltung der NMRI fest. Gemäss diesen so genannten Pariser Prinzipien sollte eine NMRI zumindest:
- eine gesetzliche Grundlage haben, die das Mandat, die Zuständigkeiten und die Zusammensetzung festschreibt;
- über ein umfassendes Mandat zum Schutz und zur Förderung von allen Menschenrechten verfügen;
- mit Befugnissen ausgestattet sein, welche die Erfüllung des Mandats ermöglichen;
- echte Unabhängigkeit von Regierung und Parlament geniessen;
- über eine pluralistische Zusammensetzung verfügen und
- mit ausreichender Finanzierung und Infrastruktur ausgestattet sein, die eine selbstbestimmte Arbeitsweise zulassen.
Akkreditierung und Status von NMRI
Seit Ende der neunziger Jahre wird in einem von den Vereinten Nationen anerkannten Akkreditierungsverfahren überprüft, ob NMRI mit den Pariser Prinzipien übereinstimmen. Die Frage, ob eine NMRI den Anforderungen genügt oder nicht, wird vom NMRI-Dachverband GANHRI (The Global Alliance of National Human Rights Institutions; früher: ICC) überprüft.
Bei voller Erfüllung der Pariser Prinzipien wird der A-Status verliehen; bei nur teilweiser Erfüllung der B-Status. Die Nichterfüllung der Pariser Prinzipien führt zum C-Status. In Europa gibt es heute in 25 Ländern eine NMRI mit einem A-Status. Weltweit beläuft sich die Zahl von NMRI mit A-Status auf 74.
Verschiedene Modelle
Bei der Schaffung einer NMRI besitzen die Staaten bezüglich Modell und Rechtsform einen grossen Gestaltungsspielraum. Die existierenden NMRI lassen sich grob in Kommissionen, Ombudsinstitutionen und Menschenrechtsinstitute aufteilen. In der Praxis gibt es zahlreiche Mischformen, bei welchen ein Modell mit Elementen der anderen Modelle ergänzt wird.
Für die Schaffung einer NMRI mit A-Status ist nicht das Modell, sondern die Erfüllung der Anforderungen entscheidend, wie sie in den Pariser Prinzipien festgehalten sind. In der Schweiz könnte somit eine NMRI geschaffen werden, die den Eigenheiten unseres Landes gerecht wird und gleichzeitig den internationalen Standards entspricht.
Weitere Hinweise
- Pariser Prinzipien (Resolution 48/134 der UNO-Generalversammlung von 1994) (PDF, 6 S.)
- Website der Global Alliance of National Human Rights Institutions
- Liste der Referenzdokumente zu den Nationalen Menschenrechtsinstitutionen auf der Website von humanrights.ch