Studien & Gutachten

Studie zum Follow up internationaler Empfehlungen

Eine Umfrage bei Fachpersonen des Bundes, der Kantone und von NGO zeitigt einen hohen Reformbedarf

Publiziert am 10.02.2012

Kurzzusammenfassung

  • Diese SKMR-Studie untersucht, wie in der Schweiz das Berichterstattungsverfahren an die UNO-Menschenrechtsvertragsorgane und die Umsetzung von deren Abschliessenden Empfehlungen (sog. follow-up) verbessert werden können.
  • Zu Vergleichszwecken stellt die Studie ausserdem in aller Kürze die Erfahrungen von sechs europäischen Ländern (Deutschland und Österreich als föderalistische und Dänemark, Frankreich, Norwegen und Schweden als zentralistische Staaten) dar.
  • Die Arbeit basiert auf der Befragung von gegen 50 Fachleuten aus der Schweiz und aus verschiedenen europäischen Staaten.Zum Schluss werden die evaluierten Reformbedürfnisse in einigen Empfehlungen zusammengefasst.

Feedback zu den Berichterstattungsverfahren

In der Schweiz waren sich die befragten Bundesstellen und die Kantonsvertreter/innen zunächst einig, dass die Berichterstattungspflicht einen grossen Arbeitsaufwand bedeute und die zuständigen Behörden vor eine grosse Herausforderung stelle.

Zur Verbesserung der bestehenden Abläufe schlugen die Bundesstellen hauptsächlich eine bessere Koordination zwischen den Verfahren zu den einzelnen Verträgen auf Bundesebene, unter anderem auch bei der Beschaffung von Informationen und der Erhebung von Daten, vor. Die Kantonsvertreter/innen hielten eine grundsätzliche Diskussion über die Art und Weise, wie die Staatenberichte erstellt werden, sowie über gewisse inhaltliche Aspekte der Berichte für angezeigt.

Fehlendes Konzept für das Follow up

Um das follow-up zu den Empfehlungen in der Schweiz und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu verbessern, hielten es alle Akteure (Bund, Kantone und NGOs) für notwendig, die Koordination des gesamten Staatenberichtsverfahren zu diskutieren und ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten. Man könne das follow-up nicht von der Erstellung der Staatenberichte trennen. Das Staatenberichtsverfahren sei vielmehr als ständiger Prozess zu verstehen. Eine Mehrheit der Kantonsvertreter/innen wünschte sich zudem eine Vereinheitlichung der Verfahren zu den einzelnen Abkommen.

Ebenfalls von allen Seiten vorgeschlagen wurde eine Analyse und Kommentierung der Empfehlungen sowie eine mögliche anschliessende Priorisierung. Der Ausarbeitung von verbindlichen Aktionsplänen standen vor allem die Kantonsvertreter/innen jedoch eher skeptisch gegenüber, sie bevorzugten eine (unverbindliche) Auflistung möglicher Massnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen.

Institutionelle Lücken

Vertreter/innen von Bund, Kantonen und NGOs schlugen sodann zur Verbesserung vor, auf allen Ebenen die Verantwortlichkeiten zu klären und klare Ansprechpersonen zu bezeichnen.

Zur besseren Umsetzung einzelner Empfehlungen, insbesondere im Bereich kantonaler Kompetenzen, standen die meisten Kantonsvertreter/innen der Bildung von Arbeitsgruppen positiv gegenüber, allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Themen der Arbeitsgruppen sehr eng gefasst sind und klare Schwerpunkte gesetzt werden. Zudem befürworteten mehrere Kantone die Idee eines Austausches von best practices der Kantone bei der Umsetzung der Empfehlungen, waren sich jedoch uneinig über das genaue Vorgehen.

Bezüglich des Einbezuges von NGOs beim follow-up zeigte sich eine Mehrheit der Befragten auf Bundesebene und aus den Kantonen eher zurückhaltend.

Empfehlungen der Studie

Auf der Grundlage der Bestandesaufnahme und der Verbesserungsvorschläge schlägt die Studie vor, ein Konzept für eine prozessorientierte Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Ge-meinden und NGOs auszuarbeiten, welches die folgenden Punkte berücksichtigt:

  • Die Verfahren zur Erstellung von Staatenberichten sind zu vereinheitlichen.
  • Die Verfahren zu den verschiedenen Abkommen sind besser zu koordinieren. Es ist insbesondere eine transparente zeitliche Planung zu den regelmässigen Berichterstattungszyklen aller Abkommen auszuarbeiten.
  • Um eine bessere Koordination zu gewährleisten, ist ein Koordinationsmechanismus mit Beteiligung des Bundes und der Kantone zu schaffen.
  • Zur Verbesserung der Kommunikation und zur Erleichterung des informellen Austausches zwischen allen Verfahrensbeteiligten sind auf allen Ebenen klare Ansprechpersonen zu identifizieren.
  • Um das follow-up zu verbessern, ist eine gemeinsame Analyse der „Abschliessenden Bemerkungen“ der Vertragsausschüsse vorzunehmen.
  • Beim follow-up ist eine Priorisierung ausgewählter Empfehlungen und die Planung entsprechender Massnahmen (ev. in Form von Aktionsplänen) zu diskutieren.
  • Die Bildung von Arbeitsgruppen zur besseren Umsetzung einzelner Empfehlungen ist jeweils ad hoc zu prüfen.
  • In Erwägung zu ziehen ist eine stärkere Einbindung der Parlamente.
  • Ein neues Konzept für eine prozessorientierte Zusammenarbeit im Bereich Staatenberichte bzw. Umsetzung von Empfehlungen internationaler Menschenrechtsorgane muss sowohl für UNO-Konventionen als auch die Konventionen des Europarates gelten.
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