Studien & Gutachten

Die Knabenbeschneidung aus juristischer Sicht

Grundlagenpapier des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte SKMR

Publiziert am 10.07.2013

Ein umstrittenes deutsches Urteil des Landgerichts Köln vom Mai 2012 hat auch in der Schweiz weitverbreitete Diskussionen zur Zulässigkeit der Knabenbeschneidung ausgelöst. Die Debatte dreht sich um die Beschneidung an nicht einwilligungsfähigen (Klein-)Kindern, die ohne Vorliegen von medizinischen Gründen vorgenommen wird. Da die Zirkumzision von Knaben insbesondere in der jüdischen sowie in der muslimischen Religion eine Rolle spielt, wurde die Diskussion vermehrt mit dem Fokus auf das grundrechtliche Spannungsfeld zwischen der Religionsfreiheit (Art. 15 BV) und der körperlichen Unversehrtheit des Kindes (Art. 10 Abs. 2 BV) geführt.

Juristisch gesehen ist die Frage nach der Zulässigkeit der Knabenbeschneidung in der Schweiz jedoch vielschichtiger und betrifft eine ganze Reihe von unterschiedlichen Rechtsgebieten, innerhalb derer sich verschiedene ineinandergreifende Fragen stellen. Es geht um Menschen- und Grundrechte, um Familienrecht (elterliches Erziehungs- und Vertretungsrecht) und Strafrecht. Hinzu kommen wichtige medizinische, gesellschaftliche und ethische Aspekte, die auch in der rechtlichen Betrachtung nicht völlig ausgeklammert werden können. Die rechtliche Beurteilung der Knabenbeschneidung ist zudem verknüpft mit der Frage der Zulässigkeit anderer medizinisch nicht indizierter körperliche Eingriffe, die an nichturteilsfähigen Minderjährigen vorgenommen werden.

Die vorliegende Analyse gibt einen umfassenden Überblick über die nationalen und internationalen Bestimmungen, welche bei der Diskussion über die Zulässigkeit der Knabenbeschneidung in der Schweiz zu beachten sind. Sie kommt zum Schluss, dass auch durch den Erlass einer ausdrücklichen Rechtsnorm nicht alle Schwierigkeiten in der Rechtsanwendung gelöst und jede Rechtsunsicherheit beseitigt werden könnte.

^ Zurück zum Seitenanfang