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Rück- und Ausblick des SKMR-Direktors

Bundesratsentscheid und strategische Neuausrichtung des SKMR

Publiziert am 13.12.2016

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2016 war für das SKMR besonders im Hinblick auf die Schaffung einer nationalen Menschenrechtsinstitution ein entscheidendes Jahr. Der Bundesrat hat am 29. Juni beschlossen, eine gesetzliche Grundlage für eine nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Das EDA und das EJPD wurden mit der Ausarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage bis Juni 2017 beauftragt. Der Bundesrat schlägt eine Institution mit universitärer Verankerung und einer Grundfinanzierung durch den Bund mit einer jährlichen finanziellen Unterstützung von 1 Mio. CHF vor. Zu diesem Entscheid kam es massgeblich aufgrund der positiven Evaluationsergebnisse des SKMR: Es freut uns sehr, dass das SKMR den Bedarf und Nutzen einer künftigen nationalen Menschenrechtsinstitution aufzeigen konnte. Ein erster wichtiger Schritt ist damit getan.

Die Schaffung einer unabhängigen Menschenrechtsinstitution als Herausforderung

Die Vernehmlassung und das folgende parlamentarische Verfahren werden zeigen, ob auch die Interessenverbände und die Mehrheit der Politikerinnen und Politiker die Ansicht des Bundesrats teilen, und ob es gelingt, diese neue Institution entsprechend den Vorgaben der sogenannten Pariser Prinzipien der UNO zu errichten. Diese Prinzipien verlangen neben einer gesetzlichen Grundlage und einem breiten Mandat zum Schutz der Menschenrechte auch die finanzielle Unabhängigkeit einer solchen Institution und eine möglichst breit abgestützte Trägerschaft.

Die Erreichung dieses Ziels erscheint aber noch keinesfalls gesichert: In einer Zeit, in der international verbriefte Menschenrechte weltweit, aber auch in der Schweiz, politisch stark unter Druck sind, bedarf es grosser Anstrengungen aller interessierten Akteure der Politik und der Zivilgesellschaft, um dieses Ziel nach Jahrzehnten der Vorarbeiten zu erreichen.

Neue strategische Ausrichtung

Das SKMR wird auch in den kommenden Jahren vor allem ein Dienstleistungszentrum sein. Als solches soll es seine Expertise weiterhin den Behörden auf Bundes- und kantonaler Ebene sowie der Zivilgesellschaft zur Verfügung stellen und eine wichtige Diskussionsplattform bieten. In der Erfüllung dieser Funktion sehen wir auch unseren Beitrag in den kommenden Diskussionen um die Errichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution. Inhaltlich hat sich das SKMR 2016 auf die drei Schwerpunkte "Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentzug", "Zugang zur Justiz" sowie "Rechte besonders verletzlicher Gruppen in der Praxis" konzentriert. Diese Themen sollen auch im kommenden Jahr weiter bearbeitet werden. Ein Fokus soll dabei etwa auf die Frage der Menschenrechte älterer Personen generell und auf ihre Situation in Pflegeeinrichtungen gelegt werden. Zusätzlich planen wir, ein neues Schwerpunktthema im Bereich „Menschenrechte im Arbeitsleben“ zu entwickeln. Diese Bereiche weisen nicht nur alle einen grossen Klärungsbedarf auf, sondern sie verdeutlichen überdies in exemplarischer Weise den (potenziellen) Nutzen einer menschenrechtsbasierten Normenordnung für uns alle. Schliesslich gilt es, die Sichtbarkeit des SKMR zu erhöhen. Veranstaltungen, Factsheets zur Bedeutung der Menschenrechte und Informationen über unsere Tätigkeiten sollen daher im Vergleich zu wissenschaftlichen Studien einen grösseren Platz erhalten.

Ich habe die Funktion des Direktors zu Beginn des Jahres 2016 von meinem Vorgänger Walter Kälin übernommen, welcher dem SKMR seit seiner Gründung im Jahr 2011 vorstand. Mit seinem Fachwissen und seinem Einsatz hat es Walter Kälin geschafft, die anfangs weit verbreitete Skepsis gegenüber der neuen Institution und dem „Pilotversuch SKMR“ zu beseitigen und das SKMR zu einem gewichtigen Akteur im Menschenrechtsbereich zu machen. Dafür gebührt ihm unser grosser Dank.

Ich wünsche Ihnen einen friedlichen Abschluss des laufenden Jahres und viel Elan fürs 2017.

Jörg Künzli

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