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Menschenrechte in der Schweiz – Umsetzung bei Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden

Stärkung des nationalen Dialogs durch öffentliche Tagung

Publiziert am 23.04.2019

Im November 2017 hat die Schweiz vor dem UNO-Menschenrechtsrat zum dritten Mal Bilanz über ihre Menschenrechtssituation gezogen. Im Rahmen dieser Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) haben über hundert Staaten Empfehlungen abgegeben, um die Menschenrechtslage in der Schweiz zu verbessern; 160 dieser Empfehlungen hat die Schweiz angenommen und sich verpflichtet, bis zur nächsten Überprüfung im Jahr 2022 Fortschritte zu erzielen.

Aus diesem Anlass soll der praxisorientierte nationale Dialog über Menschenrechte gestärkt werden. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), der Schweizerische Städteverband (SSV), der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) laden zur öffentlichen Tagung "Menschenrechte in der Schweiz" ein.

Ziel der Konferenz ist es, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, was auf den verschiedenen Verwaltungsebenen zum Schutz der Menschenrechte geleistet wird und welche Herausforderungen bestehen. Zudem sollen interessante und innovative Praxisbeispiele präsentiert und der Austausch unter den Behörden gefördert werden.

Termin: 18. Juni 2019, 9.00 – 14.00
Ort: Berner Generationenhaus, Bern
Sprachen: Deutsch und Französisch mit Simultanübersetzung
Zielpublikum: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Behörden und Verwaltung und die interessierte Öffentlichkeit

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