Studien & Gutachten

Studie zu Religionsfreiheit

Im Streitfall um religiöse Symbole sind pragmatische Lösungen gefragt

Abstract

Religiöse Zeichen und Symbole wie christliche Kreuze im Schulzimmer oder die islamische Kopfbedeckung führen immer wieder zu Konflikten. Die Betroffenen suchen aber nur selten ein Gericht auf, wie aus einer neuen interdisziplinären Studie des SKMR hervorgeht. Ein Bedarf nach neuen Gesetzen bestehe deshalb nicht.

Publiziert am 22.06.2017

In der Schweiz existierten bislang kaum wissenschaftliche Untersuchungen zu Präsenz, Bedeutung und Konfliktpotenzial von getragenen und an öffentlichen Gebäuden angebrachten religiösen Zeichen und Symbolen. Als solche gelten insbesondere christliche Kreuze, die jüdische Menora oder Kippa, islamische Kopf- und Körperbedeckungen, bildliche Darstellungen von Gott oder Heiligen sowie am Hals getragene kleine Anhänger mit religiöser Bedeutung.

Die vom SKMR in Zusammenarbeit mit dem Institut für Praktische Theologie der Universität Bern erarbeitete Studie schliesst diese Lücke und bringt Klarheit in die häufig kontrovers diskutierte Thematik. Die Studie stützt sich auf die Analyse von sozialwissenschaftlicher und juristischer Literatur, von Gesetzgebung und Rechtsprechung und auf empirische Befragungen bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, bei Angehörigen religiöser Gruppen sowie bei Mitarbeitenden verschiedener Behörden.

Fälle gelangen selten vor Gericht

Die sozialwissenschaftlichen Befragungen haben ergeben, dass Konflikte um religiöse Zeichen und Symbole in über 90 Prozent der Fälle ohne rechtliches Verfahren beigelegt werden. Auch aus der juristischen Literatur, Gesetzgebung und Rechtsprechung geht hervor, dass diese Streitigkeiten selten ein Ausmass erreichen, das einer gerichtlichen Klärung bedarf. Pragmatische Lösungen seien besser als starre Regeln.

Falls es dennoch zu einem gerichtlichen Verfahren komme, liessen sich die Konflikte um religiöse Symbole und Zeichen mit den vorhandenen Regelungen und mit Hilfe der bundesgerichtlichen Praxis lösen, besagt die Studie weiter. Sie kommt deshalb zum Schluss, dass kein Gesetzgebungsbedarf bestehe.

Das Bundesamt für Justiz beauftragte das SKMR mit der Erarbeitung der Studie, nachdem der Nationalrat das Postulat Aeschi 13.3672 («Abklärung religiöser Fragestellungen») im Dezember 2013 angenommen hatte. Dieses forderte einen Bericht des Bundesrats zur Präsenz, Bedeutung und Konfliktpotenzial von getragenen und an öffentlichen Gebäuden angebrachten religiösen Zeichen und Symbolen. Der Bericht des Bundesrats wurde am 9. Juni 2017 veröffentlicht.

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