Studien & Gutachten

Rechtsschutz und Entscheidqualität im beschleunigten Asylverfahren

Eine Evaluation des SKMR

Publiziert am 24.08.2021

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) mit einer Evaluation des Rechtsschutzes und der Entscheidqualität bei der Anwendung des neuen Asylverfahrens beauftragt. Der Bericht des vom SKMR eingesetzten Teams, das sich während zwei Jahren mit den Fragen befasst hat, ist nun veröffentlicht und kann als Voll- und als Kurzversion abgerufen werden.

Die Umsetzung des Rechtsschutzes, d.h. die Beratung und Rechtsvertretung aller Asylsuchenden ab Beginn des Verfahrens, bewertet das SKMR zusammenfassend als gut und die Mandatsführung der Rechtsvertreter*innen als grösstenteils korrekt. Bestehende Unterschiede in der Praxis und dem Rollenverständnis der Rechtsvertreter*innen können durch eine verbesserte interregionale Koordination und durch eine Harmonisierung der Praktiken des SEM behoben werden.

Die Qualität der vom SEM im beschleunigten Verfahren getroffenen Entscheide, d.h. die Entscheidqualität, erachtet das SKMR mit gewissen Einschränkungen als zufriedenstellend. Die Analyse von insgesamt 120 Einzelfalldossiers zeigte auf, dass in etwa 20 Dossiers kleinere Mängel und in etwa 40 Dossiers erhebliche und teilweise gravierendere Mängel bestanden. Dies war beispielsweise bei der Sachverhaltsabklärung, der Begründungsqualität oder dem Verfahren an sich der Fall. Der grosse Zeitdruck bei der Sachverhaltsabklärung scheint hier eine bedeutende Rolle zu spielen. Das SKMR empfiehlt, die Qualitätskontrolle mittels Vier-Augen-Prinzip konsequent durchzuführen.

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