Studien & Gutachten
Die Regelung des Unterhalts nach Trennung oder Scheidung im Mangelfall – Hinweise aus menschenrechtlicher Sicht
Studie zuhanden des Bundesamtes für Justiz
Ausgangslage der Studie bildet die aktuelle schweizerische Rechtspraxis, wonach bei der Scheidung oder Trennung im sogenannten „Mankofall“ die Verantwortung für den finanziellen Unterhalt überwiegend oder unter Umständen sogar vollumfänglich vom obhutsberechtigten Elternteil zu tragen ist. Von einem Mankofall wird dann gesprochen, wenn nach einer Scheidung oder Trennung das gemeinsame Einkommen für die Deckung der Bedürfnisse der Eltern und der Kinder, die nun in zwei verschiedenen Haushalten leben, nicht mehr ausreicht. Gemäss aktueller Rechtslage ist in diesem Fall dem unterhaltsverpflichteten Elternteil immer das betreibungsrechtliche Existenzminimum zu belassen (Grundsatz der Unantastbarkeit des Existenzminimums). Es wird im Mankofall kein nachehelicher Unterhalt festgelegt und nach heutiger Praxis auch nur ein geringer oder gar kein Kindesunterhalt zugesprochen. Dem Elternteil, der die Obhut über die Kinder hat – in der Regel die Frau -, obliegt damit nicht nur die Betreuung, sondern er hat auch die finanzielle Verantwortung für das Kind teilweise oder ganz zu tragen. Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, hat er sich zur Deckung des Fehlbetrags an die Sozialhilfe zu wenden.
Die laufenden Bemühungen zur Revision des Kindesunterhalts sehen verschiedene Massnahmen zur Milderung der mit der einseitigen Mankoverteilung verbundenen Nachteile für die Unterhaltsberechtigten vor. So soll zum Beispiel die Rückzahlungspflicht für die für das Kind bezogenen Sozialhilfegelder aufgehoben werden. Eine Aufhebung der einseitigen Mankoteilung sieht der Gesetzesentwurf allerdings nicht vor. Noch immer muss sich lediglich der unterhaltsberechtigte und nicht der unterhaltsverpflichtete Elternteil an die Fürsorge wenden und sich dem immer härter werdenden Sozialhilferegime unterstellen.
Inhalt der Studie
Die Studie geht der Frage nach, welche Vorgaben sich aus den von der Schweiz anerkannten Grund- und Menschenrechten für eine rechtsgleiche bzw. geschlechter- und kindgerechte Unterhaltsregelung im Falle einer Mangelsituation ergeben. Mit Blick auf die aktuelle rechtliche Situation in der Schweiz werden namentlich folgende Aspekte beleuchtet:
- Widerspricht die einseitige Überwälzung des Mangelbetrags auf die Unterhaltsberechtigten dem Gleichbehandlungsgebot bzw. dem Diskriminierungsverbot?
- Welche Anforderungen an eine Unterhaltsregelung lassen sich aus den menschenrechtlich verbrieften Rechten des Kindes entnehmen?
- Welche Vorgaben sind hinsichtlich der menschenrechtlichen Garantie des Existenzminimums und des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard zu beachten?
Im Anschluss daran wird die Rechtslage in ausgewählten europäischen Ländern zusammenfassend dargelegt und bewertet. Die Studie schliesst mit Empfehlungen für eine menschenrechtskonforme Regelung.