Studien & Gutachten

Die Menschenrechtskonformität der Hochsicherheitshaft in der Schweiz

Neue Studie des SKMR zur Einzelhaft in Hochsicherheitsabteilungen

Publiziert am 26.05.2014

Hochsicherheitshaft in der Schweiz

In der Schweiz leben ca. 30 Personen in speziellen Hochsicherheitsabteilungen in Einzelhaft, d.h. unter einer vollständigen physischen Isolation von den Mitgefangenen und – abgesehen vom täglichen einstündigen Spaziergang – allein in ihrer Zelle. Diese Haftform wird daher häufig als «prison within prison» bezeichnet. Etwa ein Drittel dieser Personen ist diesem Haftregime seit mehr als einem Jahr und in wenigen Fällen zwischen fünf bis zu zwölf Jahren unterworfen. Einzelhaft stellt keine Strafe dar. Sie darf einzig zum Schutz des Gefangenen oder Dritter, d.h. des Personals und Mitinhaftierter, angeordnet werden.

Inhalt des Gutachtens

Vor dem Hintergrund der Praxis menschenrechtlicher Organe wird untersucht, ob und unter welchen Umständen die Hochsicherheitshaft vor dem Verbot der unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung Bestand hat. Das Gutachten beruht unter anderem auf Interviews mit Verantwortlichen von Haftanstalten mit Hochsicherheitsabteilungen in der Schweiz.

Im Einzelnen prüft das Gutachten die zulässigen Anordnungsgründe, die Anordnungskompetenz und das entsprechende Verfahren. Es fragt nach der Rechtmässigkeit dieser Haft für psychisch kranke Inhaftierte und untersucht die Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips sowie die zulässige Dauer dieser Haft. Schliesslich wird ein besonderes Augenmerk auf die rechtlichen Vorgaben zur Ausgestaltung der Einzelhaft geworfen, welche insbesondere die Bereiche soziale Kontakte, Alltagsgestaltung, Zellenausstattung und Qualifikation des Betreuungspersonals umfassen.

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