Factsheets

Die Rechtsprechung des EGMR zur Religionsfreiheit

SKMR-Factsheet

Abstract

Wie beurteilt der EGMR religiös begründete Schuldispense oder ein Kopftuchverbot? Das SKMR-Factsheet zeigt: Der EGMR lässt den Staaten bei Einschränkungen der Religionsfreiheit einen grossen Handlungsspielraum.

Publiziert am 01.11.2018

Darf der Staat in öffentlichen Schulen Kruzifixe aufhängen? Er darf, sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Das Kreuz an der Wand sei nur ein Symbol und übe keinen religiösen Einfluss aus. Das Bundesgericht hingegen urteilte bereits 1990, ein Kreuz im Klassenzimmer verletze die Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler. Der Staat dürfe keine Verbundenheit zu einer bestimmten Konfession zeigen.

Das Factsheet «Die Rechtsprechung des EGMR zur Religionsfreiheit» erläutert dieses und weitere Beispiele aus der Rechtsprechung zu religiös begründeten Schuldispensen (Schwimmunterricht, Sexualkunde), Kopftuch und Vollverschleierung in der Öffentlichkeit sowie zum schweizerischen Minarettverbot. Es listet entsprechende Urteile aus den letzten Jahren auf und vergleicht die Rechtsprechung des EGMR und des Bundesgerichts.

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