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Abstract
Autorinnen: Nicole Wichman, Fanny Matthey
Bedeutung für die Praxis
- Information
Rückführungen nach Griechenland
26.01.2011: Das Bundesamt für Migration (BFM) hat aufgrund eines wegweisenden Entscheids des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen Griechenland und Belgien seine Rückführungspraxis nach Griechenland angepasst (Urteil M.S.S. gegen Belgien und Griechenland, Beschwerde Nr. 30696/09). Sowohl Belgien wie auch Griechenland wurden wegen Verletzung von Art. 3 EMRK (Verbot von unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) sowie von Art. 13 EMRK (Recht auf eine wirksame Beschwerde) verurteilt. Griechenland wurden die Haftbedingungen für Asylsuchende sowie Defizite im Asylverfahren vorgeworfen. Belgien wurde verurteilt, weil es den Beschwerdeführer (aufgrund der Rückschaffung in Anwendung des Dublin-Abkommens) in Griechenland Risiken im Zusammenhang mit dem mangelhaften Asylverfahren und miserablen Lebens-und Haftbedingungen aussetzte, welche mit Art. 3 EMRK nicht vereinbar sind.
Ferner wurde Belgien aufgrund des Fehlens einer effektiven Beschwerdemöglichkeit gegen Rückführungsentscheide wegen Verletzung von Art. 13 EMRK in Verbindung mit Art. 3 EMRK kritisiert. Obwohl sich das Urteil nicht direkt an die Schweiz richtet, ist es von den Behörden zu beachten, da die Schweiz ebenso gut an Stelle von Belgien hätte verurteilt werden können. Um dem Entscheid nachzukommen hat das BFM am 26. Januar 2011 beschlossen, die im Rahmen des Dublin-Abkommens zu erfolgenden Rückführungen nach Griechenland auszusetzen. Bis auf weiteres wird das Bundesamt in der Mehrheit der Fälle die entsprechenden Asylgesuche selber prüfen.
- Strassburg: Wegweisender Entscheid zur europäischen Asylpraxis
Artikel auf humanrights.ch vom 25.01.2011 - Praxisanpassungen im Asylverfahren
Medienmitteilung des BFM vom 26.01.2011
Aufenthaltsbewilligung für ausländische Frauen, welche Opfer von häuslicher Gewalt sind
03.03.2011: Die Westschweizer Beobachtungsstelle für das Ausländer-und Asylrecht hat einen Bericht über ausländische Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt sind, veröffentlicht. Die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung dieser Frauen ist nicht gesichert, wenn sie ihren gewalttätigen Ehemann verlassen.
Observatoire romand du droit d’asile et des étrangers, Femmes étrangères victimes de violence conjugales en Suisse romande, abrufbar unter:
Migrant Integration Policy Index
05.04.2011: Der Bericht MIPEX (Migrant Integration Policy Index) über die Schweiz wurde veröffentlicht und mit Schweizer Parlamentariern/-innen im Käfigturm in Bern diskutiert. Die Schweiz landete im Jahre 2010 auf Rang 23 von insgesamt 31 Ländern. Der Migrant Integration Policy Index vergleicht verschiedene Aspekte (Aufnahme, politische Partizipation, Einbürgerung und Integration) der Einwanderungspolitik von 31 europäischen und nordamerikanischen Ländern miteinander.
Einwanderungspolitik
13.04.2011: Annahme der von Christoffel Brändli (SVP/GR) eingereichten Motion „Die Zuwanderung in geordnete Bahnen lenken“ durch den Nationalrat.