Artikel

Fahrende erhalten Durchgangsplatz im Kanton Freiburg

Weiterhin Handlungsbedarf nach mehr Stand- und Durchgangsplätzen in der Schweiz

Abstract

Autor: Raffael Fasel

Publiziert am 11.12.2013

Bedeutung für die Praxis:

  • Fahrenden wird es ab Ende 2016 möglich sein, den Rastplatz La Joux-des-Ponts in Sâles (FR) von März bis Oktober als Durchgangsplatz zu verwenden.
  • Der Kanton Freiburg, der den Durchgangsplatz in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) erstellt und betreibt, trägt damit zur Erfüllung seiner Verpflichtung bei, Fahrenden eine genügende Anzahl von Durchgangs- und Standplätzen zur Verfügung zu stellen.
  • Trotz dieser Bemühungen besteht in der Schweiz jedoch weiterhin Handlungsbedarf, da nach wie vor ein Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen besteht.

Der bestehende Rastplatz La Joux-des-Ponts bei Sâles (FR), welcher sich auf der Autobahn N12 befindet, soll umgebaut werden und ab Ende des Jahres 2016 40 Wohnwagen von Fahrenden Platz bieten. Der Kanton Freiburg, welcher für die Instandhaltung des Durchgangsplatzes verantwortlich sein wird, hat mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA), das den restlichen für Lastwagen reservierten Platz betreibt, eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet.

Durchgangsplatz zwischen März und Oktober

Der geplante Durchgangsplatz wird Fahrenden jeweils von März bis Oktober zur Verfügung stehen. Er wird über sanitäre Anlagen, Strom und Wasser verfügen. Ein anderer Teil des Rastplatzes wird während des ganzen Jahres für Lastwagenfahrer/innen reserviert sein. Letztere werden während der Monate November bis Februar auch den Durchgangsplatz für sich beanspruchen können, da dieser in der Winterperiode für die Fahrenden gesperrt sein wird.

Vorgesehen ist, dass die Fahrenden sich bei der Kantonspolizei anmelden müssen, sobald sie beim Rastplatz angekommen sind. Die Kantonspolizei soll daraufhin die Details des Aufenthalts mit den Fahrenden besprechen und eine Gebühr von Franken 15 pro Tag und Wohnwagen einziehen, wobei ein maximaler Aufenthalt von einer Woche vorgesehen ist.

Vor der Abreise müssen die Fahrenden noch einmal mit der Kantonspolizei Kontakt aufnehmen, damit diese die Sauberkeit des Platzes überprüfen und die Barriere für die Weiterfahrt der Fahrenden öffnen kann.

Auf dem richtigen Weg…

Die Schweiz hat sich durch die Ratifizierung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten dazu verpflichtet, angemessene Massnahmen zu ergreifen, um für Bedingungen zu sorgen, die es Fahrenden ermöglichen, ihre Kultur zu pflegen und weiterzuentwickeln und die wesentlichen Bestandteile ihrer Identität, wie namentlich auch die nomadische Lebensweise, zu bewahren (vgl. Art. 5 Abs. 1).

Das Bundesgericht hat unter Berufung auf Art. 8 EMRK ausserdem festgehalten, dass die Bedürfnisse der Fahrenden in der Raumplanung berücksichtigt werden müssen. Bund, Kantone und Gemeinden haben zusammen dafür zu sorgen, dass eine genügende Anzahl von Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende besteht, um eine indirekte Diskriminierung derselben zu verhindern (vgl. BGE 129 II 321).

Mit der Erstellung eines Durchgangsplatzes in Sâles in Zusammenarbeit mit dem Bund trägt der Kanton Freiburg zur Erfüllung seiner rechtlichen Verpflichtungen gegenüber Fahrenden bei und befindet sich somit in dieser Hinsicht auf dem richtigen Weg.

… aber noch ein gutes Stück zu gehen

Gesamtschweizerisch gesehen besteht unterdessen noch immer ein beträchtlicher Mangel an Stand- und Durchgangsplätzen. Wie die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende in ihrem Jahresbericht 2012 festhält, reichen die Standplätze in der Schweiz, welche für längere Aufenthalte dienen, nur für einen Drittel der Fahrenden aus. Bei den Durchgangsplätzen, die jeweils nur für einige Tage beansprucht werden können, ist die Situation ebenfalls kritisch. Die aus Umfragen aus dem Jahr 2010 stammenden Zahlen legen dar, dass nur für 6 von 10 Schweizer Fahrenden Platz auf einem Durchgangsplatz zur Verfügung steht.

Trotz bestehender Bemühungen und Erfolge sind Bund, Kantone und Gemeinden weiterhin gefordert, ihre Bemühungen zu verstärken mit dem Ziel, eine genügende Anzahl an Stand- und Durchgangsplätzen bereitzustellen.

^ Zurück zum Seitenanfang