Artikel

Berichterstattung und Follow-up als Teil der Umsetzung internationaler Menschenrechtsverpflichtungen

Rückblick auf die Entwicklungen in der Schweiz und in der UNO

Abstract

Seit 2011 befasst sich das SKMR mit der Berichterstattung der Schweiz an die Menschenrechtsgremien der UNO und mit der Umsetzung von deren Empfehlungen. In einem kurzen Rückblick zieht das SKMR Bilanz und kommt zum Schluss, dass trotz Fortschritten immer noch Verbesserungen möglich sind.

.
Autorin: Andrea Egbuna-Joss

Publiziert am 26.03.2019

Vertragsstaaten von UNO-Menschenrechtsabkommen sind zur regelmässigen Berichterstattung an die zuständigen Gremien und zur Umsetzung der "Abschliessenden Bemerkungen" der Gremien verpflichtet ("Follow-up"). Die hohe Anzahl Berichte belastet die Vertragsstaaten und die UNO-Gremien gleichermassen. Die UNO hat deshalb einen Reformprozess eingeleitet.

Die Schweiz hat acht UNO-Konventionen und einige Zusatzprotokolle ratifiziert. Die Berichterstattung und das Follow-up sind komplex, insbesondere, weil die Umsetzung der internationalen Menschenrechtsverpflichtungen oft in der Kompetenz der Kantone liegt.

Bereits 2011 beauftragte der Bund das SKMR, Empfehlungen zur Verbesserung des Follow-up zu erarbeiten. Das SKMR machte verschiedene Vorschläge, auch zur Berichterstattung, die vom Bund teilweise umgesetzt wurden. Viele Abläufe sind jetzt besser koordiniert, und die Kantone sind ihrer Verantwortung entsprechend stärker eingebunden.

Trotzdem besteht weiterhin Handlungsbedarf. Nicht erfüllt wurde namentlich die Forderung nach einer neuen Koordinationsstelle, die einerseits die Berichterstattung koordinieren und andererseits als Anlaufstelle für die Kantone bei der Umsetzung der "Abschliessenden Empfehlungen" dienen sollte; eine Forderung, die auch seitens der UNO an die Schweiz gerichtet wurde.

^ Zurück zum Seitenanfang